Eigentumsrechte

Bei einer so detailgetreuen Abformung wie es eine Totenmaske oder eine Handabformung ist, ist der Grad der Wiedererkennung der abgebildeten Person sehr hoch. Die Intimität der Person zu schützen ist mir dabei ein großes Anliegen.

Ich garantiere meinen Kunden, dass Sie das alleinige Ausstellungsrecht an den Abformungen besitzen. Dazu gehört auch, dass sie über den Verbleib der Silikonform entscheiden. Auch während der Arbeit an den Abformungen im Atelier achte ich darauf, dass keine fremden Blicke auf sie geworfen werden.

Totenmasken zeige ich aus dem Grund nicht, weil der abgebildete Verstorbene meist nicht sein Einverständnis dazu geben konnte. Alle meine Ausstellungsstücke von Gesichtern (eine Ausnahme ist eine Hand) sind deshalb Abformungen von Lebenden.

 
Totenmasken
Totenmasken